Die Sonn- und Feiertagsgottesdienste werden in der Regel nach der „großen Gottesdienstform“ als Abendmahlsgottesdienste (mit Traubensaft) gefeiert.
„Für Luther und andere Reformatoren war die sonntägliche Abendmahlsfeier der Gemeinde selbstverständlich, wodurch die mittelalterliche Abendmahlspraxis seltener Kommunion (in der Regel einmal pro Jahr) tiefgreifend verändert wurde. Der enge Zusammenhang zwischen dem Herrentag (Apk 1,10) und dem Herrenmahl (1 Kor 11,20) ist schon in der Antike betont worden. Aber auch in vielen evangelischen Gegenden wurde das Abendmahl nach der Reformationszeit nur noch an vier Sonntagen im Jahr jeweils für spezifische Stände und Gruppen der Gemeinde gefeiert, obwohl beispielsweise Jean Calvin diese Praxis in der Genfer Kirchenordnung von 1561 einen »Mißstand, der behoben werden muß«, nennt und die viermalige Feier im Jahr ausdrücklich als vorläufige Maßnahme deklariert … Seit den Neuaufbrüchen des letzten Jahrhunderts ist wieder deutlich, daß eine solche starke Zurückhaltung gegenüber dem Abendmahl nicht der Intention seines Stifters und der ersten christlichen Gemeinden entspricht, bildete das Abendmahl doch die Klammer zwischen den verschiedenen Kirchen und die selbstverständliche Form, die neue Gemeinschaft mit Gott zu erfahren.“
(Zitat aus: Das Abendmahl, Eine Orientierungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der evangelischen Kirche, 5. Auflage, 2008, S. 46 – wo Sie weitere Informationen finden.)
Die „Große Form“ des Gottesdienstes finden Sie hier als pdf-Datei zum Download:
Gottesdienstordnungen